Berlin, 12.01.2021
"Das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und das vor wenigen Tagen in Kraft getretene Arbeitsschutzkontrollgesetz können ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn auch die Finanzkontrolle gegen Schwarzarbeit gut funktioniert", betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende
Christine Behle.
"Das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und das vor wenigen Tagen in Kraft getretene Arbeitsschutzkontrollgesetz können ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn auch die Finanzkontrolle gegen Schwarzarbeit gut funktioniert", betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende
Christine Behle.