ver.di setzt sich für eine Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Berlin, 12.01.2021
"Das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und das vor wenigen Tagen in Kraft getretene Arbeitsschutzkontrollgesetz können ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn auch die Finanzkontrolle gegen Schwarzarbeit gut funktioniert", betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende
Christine Behle. Um die Wirksamkeit der Finanzkontrolle zu verbessern, müssten zügig Maßnahmen erfolgen, mit denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) arbeitsfähig gemacht und von der ausufernden Bürokratie befreit
werde. Dazu sei eine schnelle Verbesserung der Personalsituation dringend erforderlich. Die Zollverwaltung benötige in den nächsten zehn Jahren rund 20.000 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das erforderliche Personal müsse sowohl durch den Zoll ausgebildet als auch extern gewonnen werden. Hierzu bedürfe es neuer
Einstellungs- und Personalentwicklungskonzepte. Um diese Herausforderung meistern zu können, sei höchste Flexibilität bei der Gewinnung und Ausbildung von Nachwuchskräften und bei externen Einstellungen erforderlich.
"Das Bundesfinanzministerium muss dafür Sorge tragen, dass die Zollverwaltung ihren Kontrollaufgaben umfänglich und effizient nachkommen kann", so Behle. "Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass die Einhaltung der Gesetze mit dem nötigen Nachdruck verfolgt wird. Dies geschieht bisher nur ungenügend. Gerade die Kontrolle des Mindestlohns erfolgt bei Weitem nicht im notwendigen Ausmaß." Die Struktur der Finanzkontrolle Schwarzarbeit werde seit 2004 nur schleppend fortentwickelt. Jetzt müsse schnell und konsequent gehandelt und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit arbeitsfähig gemacht werden.