Landeskabinett benennt Gesamtkoordinator für Rückholung der Asse-Fässer
Veröffentlicht von Niedersächsischen Landesregierung in News · Montag 11 Jan 2021
Um die Rückholung der
radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II konzentriert und zügig
genehmigen zu können, hat das Landeskabinett in seiner heutigen Sitzung
beschlossen, eine zentrale Koordinierungsstelle für die Rückholung der
Asse-Fässer zu schaffen. Die Koordinierungsstelle mit einem Gesamtkoordinator /
einer Gesamtkoordinatorin und einer eigenen Geschäftsstelle soll im
Umweltministerium eingerichtet werden. Gesamtkoordinator/in soll jeweils die
mit der Leitung der Abteilung 4 „Atomaufsicht und Strahlenschutz" des
Umweltministeriums beauftragte Person sein. Dies ist aktuell Andreas Sikorski.
Die Rückholung der in dem
ehemaligen Salzbergwerk Asse II gelagerten atomaren Fässer ist beschlossene Sache
und erklärtes Ziel nahezu aller beteiligten Akteure. Betreiberin der
Schachtanlage Asse II ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Sie
hat angekündigt, viele Genehmigungen dieses äußerst komplexen
Rückhol-Verfahrens mit bestmöglicher Konzentrationswirkung beantragen zu
wollen. Die sogenannte Lex Asse (§ 57 b des Atomgesetzes) bietet dafür den
erforderlichen Rechtsrahmen, der das sonst hier erforderliche
Planfeststellungsverfahren ersetzt und dadurch eine höhere
Genehmigungseffizienz gewährleisten soll.
Umweltminister
Olaf Lies: „Die Rückholung des Atommülls aus der Asse ist alternativlos.
Daher hat die zügige und sichere Rückholung der Asse-Fässer für mich oberste
Priorität. Mit dem Gesamtkoordinator und der neuen Geschäftsstelle schaffen wir
eine starke und effiziente Organisationseinheit, um die Rückholung der Fässer
mit Hochdruck voranzutreiben. Hier sollen alle Fäden dieses hochkomplexen
Genehmigungsverfahrens zusammenlaufen. Planung, Umsetzung und Kommunikation
werden an zentraler wie auch an öffentlicher Stelle vereint. Unterschiedlichste Akteure
auf den Ebenen der Verwaltung, der Politik, der Verbände, der Bürgerinitiativen
und nicht zuletzt der Zivilgesellschaft erhalten hier eine zentrale
Anlaufstelle."
Um die Rückholung der rund
130.000 Fässer rechtlich umzusetzen, müssen unterschiedlichste
Genehmigungsbehörden als Träger öffentlicher Belange auf Bundes-, Landes- und
kommunaler Ebene eng zusammenarbeiten. Zentrale Genehmigungsbehörde und damit
zuständig für das atomrechtliche Trägerverfahren, ist das Niedersächsische
Umweltministerium.
Lies: „Für dieses
Mammutprojekt gibt es keine Blaupause. Wir betreten hier
genehmigungsrechtliches Neuland. Kosten und personeller Aufwand sind enorm.
Umso wichtiger ist es, dass es für dieses Jahrzehnt andauernde, hoch
komplizierte und äußerst sensible Infrastrukturprojekt schlagkräftige und
verlässliche Strukturen gibt, um das Verfahren voranzutreiben und die
Sicherheit der Menschen, der Umwelt und künftiger Generationen zu
gewährleisten."
Hintergrund: Der Bund hatte
in § 57b Atomgesetz (AtG) bereits 2008 festgeschrieben, die Schachtanlage Asse
II unverzüglich stillzulegen. Seit 2009 wird das Bergwerk nach den Vorschriften
des Atom- und Bergrechtes betrieben. Seit 2013 gibt es zusätzlich den gesetzlichen
Auftrag, die dort lagernden radioaktiven Abfälle vor der Stilllegung
zurückzuholen. Die Rückholung darf nur abgebrochen werden, wenn deren
Durchführung für die Bevölkerung und die Beschäftigten aus radiologischen oder
sonstigen sicherheitsrelevanten Gründen nicht vertretbar ist. Die Rückholung
der rund 130.000 Asse-Fässer soll nach Aussage der BGE 2033 starten.
Gegenwärtig wird bis zum Beginn der Rückholung mit Kosten von rund 3,35
Milliarden Euro gerechnet. Die Finanzierung liegt beim Bund. Mit der endgültigen
Schließung der Schachtanlage Asse II wird frühestens 2050 gerechnet.